Fr., 23.04.2021 , 13:05 Uhr

Hilfeschreie retten 21-Jährige in Marktredwitz: Bewaffneter Einbrecher bedroht junge Frau

Wohnungsinhaber muss sich strafrechtlich verantworten

Zwei maskierte Männer brachen Donnerstagnacht (22. April) in Marktredwitz (Landkreis Wunsiedel) in die Wohnung eines 21-Jährigen ein. Bewaffnet mit einem Hammer bedrohte einer der beiden Unbekannten eine junge Frau (21), die sich zum Tatzeitpunkt ebenfalls in der Wohnung aufhielt. Die Polizei sucht derzeit nach den Tätern. Zudem fand sie beim Wohnungsinhaber eine Luftwaffe, weshalb sich der 21-Jährige verantworten muss.

Täter flüchten, nachdem 21-Jährige laut um Hilfe schreit

Die beiden Täter brachen in das Mehrfamilienhaus ein, das sich in der Bismarckstraße befindet. Dort schlugen sie die Scheiben einer Wohnungstür ein, bei der das Schließblech aus dem Türrahmen gerissen wurde. In der Wohnung des 21-Jährigen befand sich zudem eine junge Frau (21), die von einem der unbekannten Männer mit einem Hammer bedroht wurde. Nachdem die 21-Jährige laut um Hilfe schrie, ergriffen die Täter die Flucht.

Die Täter werden wie folgt beschrieben:

Einer der beiden Männer ist um die 185 Zentimeter groß und hat eine schlanke Figur. Er trug eine schwarze Sturmhaube und hatte einen Hammer dabei. Der zweite Unbekannte ist circa 175 Zentimeter groß, hat einen kräftigen Körperbau und trug ebenso eine schwarze Sturmhaube.

Polizei sucht Zeugen zum Einbruch

Die Suche nach den Männern blieb trotz Fahndung ohne Erfolg. Aus diesem Grund ermittelt die Polizei gegen Unbekannt wegen Bedrohung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Sachdienliche Hinweise zum Einbruch nehmen die Beamten unter der Telefonnummer 09231 / 96 760 entgegen.

21-Jähriger muss sich wegen Luftgewehr verantworten

Der 21-jährige Wohnungsinhaber ging am Abend allerdings auch nicht leer aus. Die Polizei fand in einem unverschlossenen Schrank im Flur ein Luftgewehr. Die Polizei bemängelte, dass die Waffe nicht ordnungsgemäß verwahrt wurde. Er muss sich wegen einer sogenannten Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz verantworten. Ersten Schätzungen zufolge entstand bei dem Einbruch ein Sachschaden von 150 Euro.

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