Fr., 09.04.2021 , 14:01 Uhr

Landkreis Kronach: Maskenpflicht ausgeweitet - Weitere Verschärfungen festgelegt

Landrat Klaus Löffler befindet sich aktuell in Quarantäne

Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens im Landkreis Kronach (Nach RKI-Angaben beträgt die 7-Tage-Inzidenz am Freitag 337,1), gelten ab dem morgigen Samstag (10. April) weitere, verschärfte Corona-Maßnahmen. Betroffen sind unter anderem die Bereiche Maskenpflicht, Besuche in Einrichtungen und Gottesdienste. Wie das Landratsamt zudem am heutigen Freitag bekannt gab, befindet sich derzeit Landrat Klaus Löffler als Kontaktperson 1 in Quarantäne.

Besuchsdauer in Einrichtungen wird verschärft

Die Besuchsdauer in folgenden Einrichtungen

wird auf maximal 60 Minuten beschränkt. Besuche in einem Mehrbett- oder Gemeinschaftszimmer dürfen nicht gleichzeitig stattfinden. Zwischen den Besuchen ist ein ausreichend zeitlicher Abstand einzuhalten, damit ein Lüften und Luftaustausch möglich ist. Die Begleitung Sterbender und die Anwesenheit bei einer Geburt sind jedoch uneingeschränkt zulässig.

Zusätzliche Beschränkungen für Gottesdienste treten in Kraft

Verschärfte Maßnahmen gelten auch für öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen beziehungsweise Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften in Kraft. Musikalische Begleitungen, für die ein Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich ist oder bei denen der korrekte Sitz der Mund-Nasen-Bedeckung beeinträchtigt ist, wie zum Beispiel Posaunenchor, sind untersagt. Davon ausgenommen sind Beerdigungen, sofern sich hier die musikalische Begleitung auf eine Einzelperson beschränkt und diese einen Mindestabstand von fünf Meter zu den übrigen Teilnehmern hält. Darbietungen von Chören sind untersagt.

Ausweitung der Maskenpflicht und Alkoholverbot in Stadt Kronach

Ab dem kommenden Sonntag (11. April) um 0 Uhr gilt in den folgenden Bereichen der Stadt Maskenpflicht:

Die Maske darf in diesen Bereichen nur kurz zum Essen, Trinken oder Rauchen abgesetzt werden, sofern ein Mindesabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen eingehalten werden kann. Für die oben genannten Bereiche gilt zusätzlich Alkoholverbot. Ein Übersicht der Maskenpflicht in der Stadt finden Sie als Datei nochmal hier.

Kreistagsitzung wird verschoben

Wegen des Infektionsgeschehens wird die Kreistagssitzung auf den 3. Mai verschoben. Ursprünglich geplant war diese für den 19. April. Zudem befindet sich Landrat Klaus Löffler als Kontaktperson 1 in häuslicher Quarantäne. Grund dafür ist eine Infektion im persönlichen Umfeld des Landrats. Die Amtsgeschäfte führt er momentan aus dem Homeoffice. Präsenztermine im Landratsamt nimmt sein Stellvertreter, Gerhard Wunder, wahr.

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