Mi, 31.03.2021 , 17:15 Uhr

Neue Allgemeinverfügung der Stadt Hof: Die Maskenpflicht wird erweitert

Regelung tritt ab Freitag (02. April) in Kraft

Die Stadt Hof erweitert die Maskenpflicht. Festgelegt ist dies in einer neuen Allgemeinverfügung, die am kommenden Freitag (2. April) in Kraft tritt. Ausschlaggebend für die Regelung sind folgende Gründe: die hohen Inzidenzwerte der Saalestadt sowie die Tatsache, dass saisonal bedingt sich mehr Menschen im Freien aufhalten. Dadurch bilden sich vermehrt Menschengruppen.

Maskenpflicht unter anderem auf Kinderspielplätzen

Die Maskenpflicht gilt auch am Nordufer des Untreusee (Hier gelangen Sie zur Übersicht), in der Intensivzone und auf allen Kinderspielplätzen (Hier gelangen Sie zur Übersicht), die sich in städtischen Grünanlagen befinden. In den bisher ausgewiesenen innerstädtischen Bereichen müssen Masken weiterhin getragen werden. Zudem herrscht in diesen Bereichen Alkoholverbot. Die Pflicht der Maske sowie das Alkoholverbot gilt täglich von 07:00 bis 21:00 Uhr. Während der ersten Pandemiewelle im vergangenen Jahr waren alle Spielplätze gesperrt worden. Dies soll laut Oberbürgermeisterin Döhla nicht erneut vorkommen:

 

„Dies wollen wir keinesfalls mehr als Stadt Hof (…) Die Kinder sollen sich austoben und miteinander spielen können, aber dies muss unter sicheren Bedingungen stattfinden. Die neuen Virusmutationen sind weitaus ansteckender und gefährlicher.“

(Eva Döhla, Oberbürgermeisterin von Hof)

 

 

Auf diesen Spielplätzen gilt ab dem kommenden Freitag eine Maskenpflicht:

Kinder bis zum sechsten Geburtstag von der Maskenpflicht befreit

Jeder, der sich in den oben genannten Bereichen aufhält, hat eine FFP2-Maske, einem dem FFP2-Standart gleichwertige Maske oder eine medizinische Maske zu tragen. Nach Angaben der Stadt gibt es Ausnahmen. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Tragepflicht befreit. Kinder zwischen sechs und 15 Jahren müssen nur eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Schutzmasken tragen können, sind von der neuen Regel ausgenommen. Sie müssen jedoch ein Attest mit sich führen. Das Einhalten der Maskenpflicht wird in enger Abstimmung mit der Polizei kontrolliert. Insbesondere wird ein Augenmerk auf Gruppenbildungen gelegt. Angebrachte Hinweisschilder werden die Bürgerinnen und Bürger zur Orientierung helfen.

Kein Raum für Öffnungsexperimente

Wie es im offiziellen Schreiben der Stadt weiter heißt, sind Öffnungsszenarien- oder regeln, wie sie zum Beispiel in Tübingen umgesetzt wurden, wies die Regierung von Oberfranken im Rahmen einer Telefonkonferenz darauf hin, dass diese für die Stadt Hof „keinen Raum für ausgedehnte Öffnungsexperimente“ sieht. So fügte die Oberbürgermeisterin hinzu:

„Die Annahme, dass Kommunalpolitik über Lockerungen und Öffnungsschritte eigenständig entscheiden kann, ist falsch. Kein OB kann das Modell Tübingen ohne Weiteres kopieren. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage (…) In den bayerischen kreisfreien Städten und auch in den Landkreisen sind grundsätzlich die Vorgaben der derzeit geltenden 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu beachten.“

Diese Verordnung macht Öffnungsmöglichkeiten strikt vom Inzidenzwert der kreisfreien Stadt oder des Landkreises abhängig.

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