Nachdem die Polizei am Montagabend (21. Dezember) einen Pkw in Marktredwitz (Landkreis Wunsiedel) kontrollierten, lief an ihnen provozierend ein 23 Jahre alter Mann vorbei, der nach 21 Uhr ohne triftigen Grund unterwegs war. Mit den Worten die Polizei soll sich „nicht so anstellen“ endete die Nacht für den Randalierer mit mehreren Strafanzeigen.
23-Jähriger weiß angeblich nichts von Corona
Gegen 23:30 Uhr war die Kontrolle eines Pkw in der Löhestraße abgeschlossen, lief an den Polizisten der 23-Jährige provozierend vorbei. Nach Angaben der Beamten konnte der junge Mann einen triftigen Grund für das Verlassen seiner Wohnung nach 21 Uhr nicht nennen. Nachdem er von der Polizei hinsichtlich der Corona-Maßnahmen belehrt wurde, äußerte dieser nur, dass er „nichts von Corona wisse“. Seiner Meinung nach solle sich die Polizei „nicht so anstellen“ und machte weiterhin herablassende Bemerkungen.
Polizei muss jungen Mann zu Boden bringen und fesseln
Während der Kontrolle händigte der 23-Jährige einen abgelaufenen Personalausweis aus. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 1,2 Promille. Zur Überprüfung seiner Personalien wurde dieser zur Dienststelle gebracht, womit der Betrunkene nicht einverstanden war. Laut Polizei musste dieser zu Boden gebracht und gefesselt werden, da dieser sich weigerte, in den Dienstwagen einzusteigen.
23-Jähriger will Polizisten treten und beleidigt Beamte unter anderem mit den Worten „Wichser“
Während der Fahrt versuchte der 23-Jährige mit seinem rechten Fuß in Richtung eines Beamten zu treten. Zudem beleidigte er die Polizei mit den Worten „Mongo“ und „Wichser“. Die Blutentnahme im Marktredwitzer Krankenhaus wurde in Begleitung mit zwei Streifen durchgeführt. Nachdem der 23-Jährige nochmals über die bestehenden Corona-Regeln belehrt wurde, reagierte dieser weiterhin gleichgültig.
23-Jähriger muss sich unter anderem wegen Körperverletzung verantworten
Der 23-Jährige muss sich nun wegen einem sogenannten Vergehens des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung verantworten. Zudem wird noch wegen des Verstoßes nach dem Infektionsschutzgesetz ermittelt.