Diesen Einsatz wird die Hofer Polizei so schnell nicht vergessen. Am Mittwochabend (18. Oktober) alarmierte gegen 18:30 Uhr ein 48-Jähriger die Polizei, weil ein alkoholisierter Mann auf seinem Grundstück völlig durchdrehte. Zuerst verlangte der Betrunkene eine Mautgebühr. Als er diese nicht bekam, wollte er mit einem Kinderfahrrad flüchten!
Trunkenbold attackiert Autofahrer scheinbar grundlos
Der 48-Jährige wollte eigentlich nur mit seinem Pkw rückwärts aus seiner eigenen Ausfahrt herausfahren. Plötzlich riss ein 40-jähriger Oberkotzauer die Fahrzeugtür des Autos auf. Der Pkw-Fahrer stieg aus und fragte seinen Gegenüber, was er wolle. Der Randalierer gab zu verstehen, dass dieser nur aus seiner eigenen Ausfahrt herausfahren dürfe, wenn er ihm 50 Euro geben würde. Mehrfach wurde der Betrunkene aufgefordert, das Grundstück zu verlassen. Diesen Aufforderungen kam er jedoch nicht nach. Die Geldforderung war allerdings nicht die Spitze des Eisberges. Wie von Sinnen stürzte sich der Mann plötzlich auf ein im Grundstück stehendes Kinderfahrrad und wollte damit flüchten. Dem Grundstückseigentümer blieb nichts anderes übrig, als den 40-Jährigen festzuhalten.
Auch die Polizei wird Opfer des Randalierers
Die erschienenen Polizisten forderten am Ort des Geschehens eine Erklärung für das Verhalten des 40-Jährigen. Dieser wurde jedoch ausfällig. Er verweigerte zunächst jedes Gespräch, bis er anfing, die anwesenden Beamten mit Schimpfworten (unter anderem „Vollpfosten“) zu titulieren. Die Beamten versuchten weiterhin, die Identität des Mannes festzustellen. Eine Herausgabe seines Ausweises verweigerte er aber. Als die Polizisten eine Durchsuchung der Person androhten, wehrte er sich und schlug um sich.
40-Jähriger hatte 3,2 Promille intus
Den Beamten blieb nichts anderes übrig, als den Mann zu Boden zu bringen. Hier klickten dann die Handschellen. Im Anschluss kam er in eine Ausnüchterungszelle. Der 40-Jährige hatte 3,2 Promille intus. Ihn erwartet nun unter anderem eine Anzeige wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.