Ein bislang Unbekannter legte offenbar zwei tote Biber neben der Ortsverbindungsstraße zwischen Neuhof und Seidwitz (Landkreis Bayreuth) ab. Dies wurde der Polizei Pegnitz von einem Biberbeauftragten des Landratsamtes Bayreuth mitgeteilt. Die Nagetiere stehen unter dem Tierschutzgesetz. Die Polizei bittet Zeugen um Hinweise.
Biber unter Waldbesitzern eher unbeliebt
Der Biber ist eine geschützte Tierart. Wie die Polizei mitteilte, sind die Tiere wegen ihres Baumfällens insbesondere bei Waldbesitzern unbeliebt. Obwohl sie meist jüngere Bäume nutzen, werden teilweise auch ausgewachsene Bäume angenagt oder gefällt. Handelt es sich um forstwirtschaftlich bedeutende Baumarten, kann der Schaden beträchtlich sein. Laut Polizei könnten Landwirte Ihre Begeisterung für die Biber gut verbergen, wenn ihre Wiesen unter Wasser gesetzt oder ihre selbst gebauten Wohnhöhlen zum Bruch von Deichen bei Fischweihern führen.
Biberbeauftragte kümmern sich um Schadenersatz
Um den Naturschutz und die Interessen der Land- und Forstwirte in Einklang zu bringen wurden spezielle Biberbeauftragte bei den Landratsämtern geschaffen, die sich bei entsprechenden Schäden auch um einen Schadensersatz bemühen. Der Biberbeauftragte des Landratsamtes Bayreuth informierte die Polizei Pegnitz über zwei verendete und weitgehend verweste Biber neben der Ortsverbindungsstraße zwischen Neuhof und Seidwitz. Nach dem ersten Anschein hatte ein bislang unbekannter Täter die Nagetiere von woanders her mit dem Auto gebracht und an der Fundstelle abgelegt.
Ableger und Zeugen sollen sich bei der Polizei melden
Die Polizei Pegnitz fordert den Ableger der Tiere und Zeugen auf, sich unter der Telefonnummer 09241 / 99 060 bei der Polizei zu melden, um die näheren Hintergründe klären zu können. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem vorsätzlichen Töten von Bibern keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt, sondern um eine ganz klare Straftat, die von der Pegnitzer Polizei verfolgt wird.