Mo., 22.12.2025 , 11:17 Uhr

Landkreis Wunsiedel

Schirnding: Bundespolizei erwischt mehrere "Böllertouristen"

Erhöhte Wachsamkeit der Beamten kurz vor Silvester

Mit Blick auf den bevorstehenden Jahreswechsel verzeichnet die Bundespolizeiinspektion Selb erneut eine Zunahme bei der Einfuhr erlaubnispflichtiger Pyrotechnik aus Tschechien nach Deutschland. Am vergangenen Wochenende stellten Einsatzkräfte bei Schirnding (Landkreis Wunsiedel) insgesamt neun Personen fest, die versuchten, illegale Böller über die Grenze zu verbringen.

Mehrere Funde am ehemaligen Grenzübergang Schirnding

Bereits am Samstag (20. Dezember) kontrollierten Fahnder am ehemaligen Grenzübergang Schirnding zwei junge Männer. Ein 21-jähriger Slowake aus Jena (Thüringen) sowie ein 18-jähriger Deutscher aus dem Raum Delitzsch (Sachsen) hatten mehrere Packungen sogenannter „DUM-DUM-Böller“ dabei. Kurz darauf wurde ein weiterer Tatverdächtiger aus dem Raum Offenbach (Hessen) festgestellt. Der 20-jährige Deutsche führte neben 40 dieser Böller auch einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker sowie THC-haltige Gummibärchen mit sich.

Kontrolle im Zug

Am Sonntag (21. Dezember) gegen 16:00 Uhr kontrollierte eine Streife im Einreisezug von Eger nach Marktredwitz zwei ukrainische Staatsangehörige im Alter von 20 und 23 Jahren. Die beiden hatten auf einem grenznahen Markt zwei Packungen verbotener Böller erworben.

Kofferraum voller Böller 

Den größten Fund machten die Beamten schließlich bei einer vierköpfigen Gruppe aus dem Raum Kitzingen. Die vier deutschen Staatsangehörigen im Alter von 17 bis 19 Jahren hatten den Kofferraum ihres Fahrzeugs mit einer Vielzahl von Böllern unterschiedlicher Art gefüllt. Die sichergestellte Pyrotechnik war den Kategorien F3 oder F4 zuzuordnen und damit erlaubnispflichtig. Teilweise war sie als F2 deklariert, enthielt jedoch Blitzknallgas und ist somit in Deutschland verboten.

Mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet

Sämtliche pyrotechnischen Gegenstände wurden sichergestellt. Gegen alle Beteiligten wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Der Gesetzgeber sieht hierfür Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor. Zudem können die Kosten für die Vernichtung der sichergestellten Pyrotechnik den Verursachern auferlegt werden. Der Mann aus Offenbach muss sich darüber hinaus wegen Verstößen gegen das Waffengesetz sowie das Konsumcannabisgesetz verantworten.

Erhebliche Gefahr für die Gesundheit

Die Bundespolizeiinspektion Selb warnt ausdrücklich vor der Einfuhr nicht zugelassener Pyrotechnik. Neben erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen stellen diese Produkte eine erhebliche Gefahr für die eigene Gesundheit dar, da sie häufig unkontrolliert abbrennen und nicht den in Deutschland geltenden Sicherheitsstandards entsprechen.

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