Nach der Festnahme einer südosteuropäischen Tätergruppe durch SEK-Kräfte am Dienstagabend (28. Juni) in Bayreuth erging gegen alle festgenommene Personen jetzt ein Haftbefehl. Neben den sieben Verhaftungen in einem Eiscafé der Wagnerstadt nahmen Polizisten am Mittwoch (29. Juni) in Mittelfranken eine weitere Person fest. Nach derzeitigem Ermittlungsstand plante die Bande einen bewaffneten Raubüberfall auf ein Spielcasino im Bereich Bayreuth.
Raubüberfall stand kurz bevor
Den Ermittlern lagen bereits seit geraumer Zeit Erkenntnisse über die kriminelle Gruppierung vor. Im Zuge einer engen Zusammenarbeit mit den Behörden in Hannover ergaben sich Zusammenhänge nach Bayreuth. Hierbei verdichteten sich die Anzeichen, dass die Bande einen bewaffneten Überfall auf ein Spielcasino im Raum Bayreuth plante und in kürze ausführen wollte.
Spektakuläre Festnahme nach Observation
Umfangreiche Maßnahmen der oberfränkischen Ermittlungsbehörden führten zum Aufspüren der überwiegend aus dem Kosovo stammenden Männer. In Bayreuth diente die Wohnung einer 31-Jährigen und eines 36-Jährigen als Unterschlupf. Am Dienstagnachmittag war die Gruppe mit mehreren Fahrzeugen im Stadtgebiet unterwegs. Anschließend traf man sich in einem Eiscafé in der Bayreuther Bahnhofstraße. Hier wurden die Verdächtigen gegen 19:00 Uhr von Spezialeinsatzkräften überwältigt und festgenommen. Wir berichteten.
Waffen bei Dursuchungen sichergestellt
Vernehmungen, Wohnungs- und Fahrzeugdurchsuchungen schlossen sich an. In der Wohnung des Bayreuther Kontaktmannes, sowie in einem der Fahrzeuge, fand man zwei scharfe Schusswaffen. Elektroschocker, Einhandmesser sowie zahlreiche Kommunikationsmittel wurden ebenfalls sichergestellt. Weitere Durchsuchungen außerhalb Bayerns führten zur Sicherstellung zusätzlicher Beweismittel.
Festgenommenen sitzen in Haft
Die Festgenommenen wurden am Mittwoch dem Haftrichter vorgeführt. Gegen alle Personen erging ein Haftbefehl. Die 25 bis 38 Jahre alten Männer und die 31-jährige Deutsche sitzen seitdem in verschiedenen Justizvollzugsanstalten ein. Bei den weiteren Ermittlungen der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft wird auch geprüft, ob die Personen für andere, ähnlich gelagerte Straftaten, verantwortlich sind.