Fr., 17.01.2020 , 11:55 Uhr

Stadtsteinach: Polizei überführt Ehepaar wegen zahlreicher Diebstähle

39-Jähriger entwendet Waren aus dem Lager seines Arbeitgebers

Der Polizei Stadtsteinach gelang es jetzt, in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Bayreuth, ein Ehepaar aus dem Landkreis Kulmbach wegen zahlreicher Diebstähle zu überführen. Über mehrere Jahre hinweg hatte das Paar ihren Lebensunterhalt mit diesen Diebstählen aufgebessert. Zudem fanden die Beamten heraus, dass der 39-Jährige bei seinem Arbeitgeber Waren aus dem Lager entwendete und diese zum Verkauf anbot.

Beamte finden in der Wohnung des Mannes über 300 verpackte Gegenstände

Nach einem Ladendiebstahl in einem Kaufhaus im November 2019 gelang es den Mitarbeitern den 39-Jährigen festzuhalten und an die Polizei zu überstellen. Die Polizei Stadtsteinach durchsuchte daraufhin die Wohnung des Mannes. Dort fanden die Beamten über 300, teilweise original verpackte Gegenstände, vor. Auf Nachfrage konnte der 39-Jährige keine konkreten Nachweise zur Herkunft der Pakete geben.

Unterstützung für den Abtransport des Diebesgutes

Aufgrund der Masse des Diebesgutes wurde von der Polizei für den Abtransport und für die Sicherstellung der Waren personelle und logistische Unterstützung aus Bayreuth angefordert.

40.000 Euro Schaden entstanden

Die Polizei ermittelte, dass der Großteil des sichergestellten Diebesguts einem Internetversandunternehmen gehörte, bei dem der 39-Jährige als Lagerist arbeitete. Seit mindestens zweieinhalb Jahren entwendete er aus dem Lager seines Arbeitgebers die Waren und bot diese auf im Internet zum Verkauf an. Nach aktuellem Stand der Ermittler beträgt der Schaden über 40.000 Euro. Kriminalbeamte überprüfen derzeit, inwieweit Vermögenswerte der Beschuldigten durch diese Diebstähle finanziert wurden, um diese Werte später einzuziehen.

38-Jährige stand für die Tathandlungen Schmiere

Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass die Frau (38) des mutmaßlichen Täters von diesen Machenschaften wusste. Auf das Paar wartet nun ein Verfahren wegen eines besonderen schweren Fall des Diebstahls.

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