Fünf Personen feierten am Samstagabend (03. April) lautstark in einer leerstehenden Wohnung in Hof. Bei Eintreffen der Polizei gelang es zwei Personen zu fliehen. Während der Auflösung der Feier wurden die Einsatzkräfte von den jungen Männern angegriffen und bespuckt. Ein 22-Jähriger durfte seinen Rausch in der Arrestzelle ausschlafen.
Zwei Personen springen vom Balkon und rennen weg
Der Polizei wurde mitgeteilt, dass im zweiten Stock eines Mehrfamilienhauses lautstark gefeiert werde. Vor Ort stellten die Beamten fest, dass die Wohnung offenbar nicht bewohnt war, da auf dem Türschild kein Name stand und die Tür beschädigt war. Zwei Personen gelang es, über einem Balkon in den Hinterhof zu fliehen. Die Polizei konnte noch beobachten, wie die beiden Flüchtigen durch den Hinterhof wegrannten. In der Wohnung konnten drei junge Männer im Alter zwischen 21 und 22 Jahren angetroffen werden, die alle hochprozentigen Alkohol tranken und laut Musik hörten.
Polizei muss sich mit Pfefferspray gegen 21-Jährigen wehren
Einem 21-Jährigen aus Oberkotzau (Landkreis Hof) erteilte die Polizei, nachdem seine Personalien kontrolliert wurden, einen Platzverweis. Die anderen beiden Männer sollten zur Klärung der Identität zur Dienststelle gebracht werden, da die Ausweisdokumente fehlten und laut Polizei falsche Angaben gemacht wurden. Ein 22-Jähriger aus Selbitz (Landkreis Hof) verweigerte dies lautstark und sperrte sich beim Einsteigen in das Dienstfahrzeug ein, sodass er gefesselt werden musste. Der 21-Jährige, dem zuvor ein Platzverweis erteilt wurde, weigerte sich nach Hause zu gehen und schubste, bedrängte und bespuckte die Einsatzkräfte. Die Polizei wehrte sich mit Pefferspray und legte dem 21-Jährigen Handfesseln an. Er wurde wegen seines Alkoholpegels ins Klinikum gebracht und eine Blutentnahme durchgeführt.
Polizei ermittelt wegen mehreren Verstößen
Einen 22-Jährigen brachte die Polizei zur Dienststelle. Dort verhielt er sich weiterhin aggressiv, weshalb er seinen Rausch in der Arrestzelle ausschlafen durfte. Neben den festgestellten Verstößen nach dem Infektionsschutzgesetz ermittelt die Polizei wegen Hausfriedensbruch, Entziehung elektrischer Energie, Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.