Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hof, der Polizei Marktredwitz und der Kripo Hof steht ein 20-Jähriger unter dem Tatverdacht, an einem illegalen Autorennen im Februar 2020 in Selb (Landkreis Wunsiedel) teilgenommen zu haben und einen Fußgänger (19) mit einem Auto tödlich erfasste. Wir berichteten. Die Staatsanwaltschaft Hof erhob Anklage wegen Teilnahme an einem illegalen Autorennen und Mord in Tateinheit mit verbotener Fortbewegung im Straßenverkehr mit Todesfolge.
20-Jähriger liefert sich in Selb mit 19-Jährigen ein Autorennen
Bisherige Ermittlungen ergaben, dass am 6. Februar der 20-Jährige aus dem Landkreis Wunsiedel, sich mit dem 19-jährigen BMW-Fahrer ein illegales Autorennen durch die Stadt Selb lieferte. Laut Polizei wurden hier Geschwindgkeiten von bis zu 100 Stundenkilometern gefahren. Beide Autofahrer fuhren zweimal über die Wittelsbacher Straße, an deren Fahrbahnrand jeweils das spätere Opfer (19) mit weiteren zehn Jugendlichen und Heranwachsenden stand. Nachdem der 19-jährige BMW-Fahrer das Rennen beendet hatte, wendete der 20-Jährige. Er entschloss sich, mit hoher Geschwindigkeit nochmals an der zuvor in der Wittelsbacher Straße gesichteten Gruppe vorbeizufahren, um dieser zu imponieren.
20-Jähriger erfasst frontal Fußgänger
Auf Höhe der Abzweigung zur Jägerstraße erfasste der 20-Jährige den Fußgänger (19) frontal mit etwa 80 bis 90 Stundenkilometern. Trotz sofortiger Reanimationsversuche erlag der Fußgänger aus Kulmbach noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen.
20-Jähriger war der Gefahr offenbar bewusst
Die Staatanwaltschaft Hof geht in ihrer Anklageschrift davon aus, dass neben dem Straftatbestand des verbotenen Autorennens, auch der Tatbestand des Mordes erfüllt ist, da der Angeschuldigte zumindest mit bedingtem Vorsatz den Tod des jungen Kulmbachers sowohl mit gemeingefährlichen Mitteln, als auch heimtückisch verursacht hatte. Die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, dass der 20-Jährige realisiert hatte, dass die Wahrscheinlichkeit einer möglichen Tötung unbeteiligter Dritter sehr hoch war und eine mögliche Todesfolge in Kauf nahm. Es wurde Anklage zur Jugendkammer des Landgerichts Hof erhohen, da der 20-Jährige zum Tatzeitpunkt noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hatte. Er sitzt inzwischen in Untersuchungshaft.