Der 28-jährige Tatverdächtige, der sich seit Anfang April nach einem Tötungsdelikt in Kronach auf der Flucht befand, wurde am Mittwoch (06. Mai) in Paris festgenommen. Er soll auf Antrag der Staatsanwaltschaft Coburg an die deutschen Behörden ausgeliefert und dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden.
Europäisches polizeiliches Netzwerk fahndet nach dem 28-Jährigen
Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Coburg erhärtete sich der Tatverdacht gegen den 28-jährigen mit afghanischer Staatsangehörigkeit, woraufhin die Staatsanwaltschaft gegen ihn einen Haftbefehl erwirkte. Das Bayerische Landeskriminalamt betrieb eine Zielfahndung nach dem Flüchtigen. Nachdem Hinweise vorlagen, dass sich dieser möglicherweise in die Schweiz oder nach Frankreich abgesetzt haben könnte, steuerte die Zielfahndung diese Informationen über die Zielfahndungskoordinierungsstelle des Bundeskriminalamtes im Rahmen von ENFAST in die betreffenden Länder. Bei ENFAST handelt es sich um ein europäisches polizeiliches Netzwerk, das ausschließlich Zielfahndungsdienststellen für Zielfahndungen in Fällen der schweren Kriminalität vorbehalten ist.
28-Jähriger wird nach seiner Auslieferung in eine Justizvollzugsanstalt gebracht
Der 28-Jährige konnte am Mittwoch (06. Mai) von den französischen Fahndern in Paris ausfindig gemacht und widerstandslos festgenommen werden. Die Staatsanwaltschaft Coburg stellte bei den französischen Behörden bereits Auslieferungsantrag zur Überstellung des 28-Jährigen nach Deutschland. Nach seiner Auslieferung wird er in eine deutsche Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Tatverdächtiger (28) tötet 23-jährigen Bewohner
Am 04. April geriet der 28-Jährige mit einem 23-jährigen Bewohner in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Kronach in Streit. Im Verlauf der Auseinandersetzung erlitt der 23-Jährige Messerstiche, die ihn tödlich verletzten. Der Tatverdächtige (28) ergriff daraufhin in unbekannte Richtung die Flucht. Trotz eingeleiteter Groß- und Öffentlichkeitsfahndung konnten ihn die Ermittler zunächst nicht auffinden.