Die Bundespolizei Selb staunte nicht schlecht, als sie am Dienstag (29. Dezember) einen 61 Jahre alten Mann aus Thüringen, der sich auf dem Rückweg von einer Einkaufstour aus Tschechien befand, kontrollierten. Beim Öffnen des Kofferraumes entdeckte die Polizei 32,6 Kilogramm verbotene Pyrotechnik. Der Mann muss sich nun strafrechtlich verantworten.
61-Jähriger kauft verbotene Pyrotechnik wegen CE-Kennzeichnung
Nachdem die Polizei dem 61-Jährigen erklärte, dass die Einfuhr von derartigem Feuerwerk nur unter Beachtung von Bestimmungen und Genehmigungen möglich ist, zeigte er sich sehr erstaunt. Er erklärte den Beamten, dass er aufgrund der CE-Kennzeichnung keine Probleme befürchtete. Der Verkäufer des Asiamarktes hätte ihn bei seiner Meinung bestärkt.
Für Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz kann es eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geben
Die Beamten stellten die Böller sicher. Den 61-Jährigen erwartet nun ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Für einen derartigen Verstoß ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen. Zudem können den Verursachern auch die Kosten für die Vernichtung in Rechnung gestellt werden.