Do, 10.12.2020 , 16:27 Uhr
Corona-Pandemie: Inzidenzwert über 400 - Stadt Hof macht dicht!
Weitreichende Regelungen für die Stadt beschlossen / Auch der Landkreis verschärft Maßnahmen
Maßnahmen unterscheiden sich zwischen Landkreis & Stadt
Im Hinblick auf die unterschiedliche Stärke der Betroffenheit, wurde ein Teil der jetzt beschlossenen Maßnahmen für Stadt und Landkreis gemeinsam, ein weiterer Teil speziell für die Stadt Hof getroffen und in entsprechenden Allgemeinverfügungen festgelegt. Diese werden noch veröffentlicht.
Unser gemeinsames Ziel ist es, die Zahl der Corona-Fälle im Allgemeinen und die Zahl der Erkrankten im Speziellen zu reduzieren. Deshalb bedarf es gemeinsamer Maßnahmen, insbesondere was Kontaktbeschränkungen angeht.
(Landrat Oliver Bär und Oberbürgermeisterin Eva Döhla in einem Presse-Statement
In der Stadt Hof UND im Landkreis Hof gilt ab Freitag (11. Dezember):
Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen:
- Zum Schutz der Bewohner von Alten- und Pflegeheimen im Hofer Land hat das Personal, ebenso wie Besucher, grundsätzlich eine FFP2-Maske zu tragen, insbesondere dann, wenn Kontakt zu Bewohnern der Einrichtungen besteht.
In der Stadt Hof UND im Landkreis Hof gilt ab Montag (14. Dezember):
Distanzunterricht an Schulen:
- An allen Schulen in Stadt und Landkreis Hof, mit Ausnahme der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung findet ab 14. Dezember kein Unterricht in Präsenzform mehr statt. Die Schulen wechseln in den Distanzunterricht. Eine Notfallbetreuung ist sicherzustellen.
Im Einzelfall kann die Schule bei Abschlussklassen für den Fall, dass Leistungsnachweise zu erbringen sind von Distanzunterricht absehen.
In der Stadt Hof gilt ab Freitag (11. Dezember):
Ausgangsbeschränkung:
- Das Verlassen der eigenen Wohnung zum Besuch eines anderen Hausstands, sofern es sich nicht um Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie oder Geschwister handelt, ist untersagt.
- Der Aufenthalt in von der Stadt Hof mit Allgemeinverfügung vom 10.12.2020 festgelegten zentralen Begegnungsflächen an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe im Sinne des § 3 der 10. BayIfSMV erlaubt. Kein triftiger Grund ist insbesondere das Musizieren und das Darbieten von Kleinkunst.
Spezielle Besuchs- und Schutzregelungen:
- Patienten oder Bewohner von Alten- und Seniorenresidenzen, Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, vollstationären Einrichtungen der Pflege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder ambulant betreuten Altenheimen und Seniorenresidenzen dürfen außer zur Begleitung Sterbender nicht besucht werden.
Versammlungen:
- Bei Versammlungen muss zwischen allen Teilnehmern ein Mindestabstand von 2 Metern gewahrt und jeder Körperkontakt mit anderen Versammlungsteilnehmern oder Dritten vermieden werden. Darüber hinaus werden Versammlungen unter freiem Himmel auf eine Höchstdauer von 60 Minuten beschränkt und dürfen nur ortsfest durchgeführt werden.
- Das Abnehmen der vorgeschriebenen Maske (insbesondere zum Essen, Trinken, Rauchen, Telefonieren, Benutzen von Blasinstrumenten oder Trillerpfeifen) ist nicht zulässig.
- Die Teilnehmerzahl von Versammlungen in geschlossenen Räumen wird auf 30 Personen beschränkt.
Gastronomie:
- Bei der Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken darf der Betreiber keine Einrichtungen, die das Verweilen zum Verzehr ermöglichen (insbesondere Abstelleinrichtungen wie Tische oder Borde) bereitstellen und hat der Betreiber erforderlichenfalls das Verweilen an der Abgabestelle zu unterbinden.
Maskenpflicht und Alkoholverbot:
Auf folgenden zentralen Begegnungsflächen in der Stadt Hof besteht Maskenpflicht sowie ein Alkoholverbot:
- Maxplatz (für die Dauer von Märkten)
- Kirchplatz (für die Dauer von Märkten)
- Ludwigstraße ab Einmündung Klosterstraße/Kirchplatz
- Oberes Tor
- Oberer Torplatz
- Poststraße bis Konrad-Adenauer-Platz
- Altstadt
- Kreuzsteinstraße (einschließlich Verbindungsweg zur Luitpoldstraße) bis Kreuzung Marienstraße
- Luitpoldstraße bis Kreuzung Marienstraße
- Bernhard-Lichtenberg-Platz
- Sonnenplatz
- Lorenzstraße (einschließlich Verbindungsweg zur Bismarckstraße) bis Einmündung Biengäßchen
In der Stadt Hof gilt ab Montag (14. Dezember):
Kindertageseinrichtungen
- Alle Kindertageseinrichtungen der Stadt Hof sind ab 14.12.2020 geschlossen. Eine Notfallbetreuung ist sicherzustellen.
Videos vom Donnerstag (10. Dezember)
Hotlines der Behörden
Hotline der Stadt Hof:
Für Fragen, die die Allgemeinverfügung betreffen, hat die Stadt die Nummer 09281 / 815 - 5000 mit folgender Erreichbarkeit eingerichtet:
Mo-Do: 08:00 bis 18:00 Uhr
Fr: 08:00 bis 16:00 Uhr
Sa-So: 10.00 bis 16.00 Uhr
Die Telefonnummer gilt nur für die Dauer der städtischen Allgemeinverfügung: bis 18. Dezember 2020!
Hotline des Landkreises Hof:
Die Hotline des Landkreises Hof erreichen Sie unter der Nummer 09281 / 57 - 155 zu folgenden Zeiten:
Mo & Do: 08:00 bis 16:00 Uhr
Di & Mi: 08:00 bis 14:00 Uhr
Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr