Do, 11.02.2021 , 14:46 Uhr

Corona-Pandemie in Bayern: Diese Maßnahmen gelten ab dem 15. Februar!

Lockdown wird bis zum 07. März verlängert

Nach dem Bund-Länder-Treffen zwischen dem Kanzleramt und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer am gestrigen Mittwoch fand am Donnerstagvormittag (11. Februar) in München eine Kabinettsitzung der bayerischen Staatsregierung statt. Am Nachmittag informierten Ministerpräsident Markus Söder, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, Kultusminister Michael Piazolo und Gesundheitsminister Klaus Holetschek über die weiteren Maßnahmen für Bayern bis zum 07. März.

 

Diese Maßnahmen gelten ab dem 15. Februar

Ausgangssperre:

Die Ausgangssperre gilt von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tages-Inzidenz über 100 liegt. Für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tages-Inzidenz seit mindestens 7 Tagen unter 100 liegt, entfällt die Ausgangssperre.

Schulen:

Ab 22. Februar wird für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschule und der Förderschule sowie alle Abschlussklassen der Wechselunterricht oder Präsenzunterricht (Hier gelten die strikten Schutz- und Hygienemaßnahmen) zugelassen. Für die übrigen Jahrgangsstufen und Schularten verbleibt es weiterhin bei Distanzunterricht. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 findet in jedem Fall Distanzunterricht statt. Für Lehrkräfte wird im Unterricht eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken eingeführt.

Berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung:

Die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks werden ebenso behandelt.

Kinderbetreuungseinrichtungen:

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen werden ab 22. Februar 2021 geöffnet. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 bleiben sie geschlossen. Die Betreuung erfolgt dabei in festen Gruppen (eingeschränkter Regelbetrieb). Es gelten auch hier die Schutz- und Hygienevorgaben sowie ein ergänzendes Test- und Maskenkonzept. Eltern, die ihre Kinder weiterhin zuhause betreuen, erhalten im Februar 2021 einen Beitragsersatz, wenn die Notbetreuung höchstens fünf Tage beansprucht wurde.

Fahrschulen:

Fahrschulen einschließlich der Fahrschulprüfungen sind ab dem 22. Februar 2021 unter Schutzauflagen wieder zugelassen. Auch hier gilt ein striktes Schutz- und Hygienekonzepts. Es besteht Maskenpflicht und im Fahrzeug eine FFP2-Maskenpflicht.

Frisöre:

Frisöre können unter Hygiene-Auflagen, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen und einer FFP2-Maskenpflicht für Kunden und Personal den Betrieb ab 1. März 2021 wieder öffnen.

Weitere (bestehende) Regelungen:

 

Die Staatsregierung will zudem eine zusätzliche Öffnungsstrategie erarbeiten, hinsichtlich der Bereiche Sport, Freizeit, Gastronomie, Hotellerie, Kultur sowie auch für die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Pressekonferenz mit Ministerpräsident Söder

Lockdown bis 07. März verlängert: Pressekonferenz mit Ministerpräsident Markus Söder

Test- und Maskenkonzept für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen

Zusätzliche Testungen sowie ein höherer Schutzstandard bei Masken sind geeignete Maßnahmen, um die Öffnung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sicher zu gestalten. Hierzu haben die betreffenden Ministerien ein Testkonzept für Schulen, Kitas, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogische Tagesstätten erarbeitet. Wesentlicher Bestandteil sind Selbsttests. Sobald diese zur Verfügung stehen, soll das Personal an Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen mit Selbsttests für zwei freiwillige Testungen pro Woche ausgestattet werden. Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren erhalten dann einen freiwilligen Selbsttest pro Woche. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen im Rahmen der Bayerischen Teststrategie regelmäßige Reihentestangebote.

Dem an staatlichen Schulen, privaten Förderschulen, Schulen für Kranke und schulvorbereitenden Einrichtungen tätigen Personal werden medizinische Masken („OP-Masken“) unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Dem Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen wird empfohlen medizinische Masken zu verwenden. Hierzu stellt der Freistaat als einmalige und freiwillige Leistung Masken für den Bedarf von vier Wochen bereit. Dies umfasst rund 3,2 Millionen Masken. Schülerinnen und Schülern wird das Tragen von medizinischen Masken empfohlen.

 

Unterstützungskonzept für Kinder und Jugendliche

Die Corona-bedingten Einschränkungen betreffen besonders Kinder und Jugendliche. Diese konkreten Auswirkungen sollen untersucht und soweit möglich durch ergänzende Maßnahmen aufgefangen werden. Hierzu soll ein Konzept erarbeitet werden, wie Kinder und Jugendliche gezielt unterstützt werden können.

 

Testkonzept Krankenhäuser

Die bayerischen Krankenhäuser sollen Patienten, die entlassen oder verlegt werden, zukünftig verstärkt über Corona-Testmöglichkeiten informieren und für deren Bedeutung für die Infektionsprävention sensibilisieren. Für Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt in besonders gefährdete Einrichtungen wie Senioren- und Pflegeheime oder in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zurückkehren, organisiert das Krankenhaus zusammen mit der aufnehmenden Einrichtung ein niederschwelliges Testangebot mit Antigen-Schnelltests. Letztere Verpflichtung besteht nur, wenn der Krankenhausaufenthalt mindestens fünf Kalendertage betragen hat.

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