Mi., 28.10.2020 , 17:35 Uhr

Corona-Krise: Erste Beschränkungen von Bund und Länder sickern durch

Maßnahmen sollen ab Montag (02. November) gelten

Am Mittwoch (28. Oktober) bespricht Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Länderchefs das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie. Die ersten Beschlüsse sind inzwischen bekannt. So sollen Gastronomen, Freizeiteinrichtungen, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios schließen und soziale Kontakte reduziert werden. Offen bleiben darf hingegen weiterhin der Groß- und Einzelhandel sowie Schulen und Kitas. Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen sollen die Maßnahmen am kommenden Montag (02. November) deutschlandweit in Kraft treten. Am 11. November möchte sich die Kanzlerin erneut mit den Regierungschefs treffen, um über das weitere Vorgehen zu sprechen.

Am Donnerstag (29. Oktober) wird Bayerns Ministerpräsident Markus Söder die Ergebnisse der Beratungen ab 13:30 Uhr verkünden. TVO wird die Pressekonferenz live im Programm, auf der Homepage und Facebook übertragen.

Gastronomen sollen ab dem 2. November schließen

Um das Infektionsgeschehen einzudämmen, möchten Bund und Länder, dass die Gastronomiebetriebe ab dem 2. November bis Ende des Monats schließen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kantinen. Die Abholung und Lieferung von Speisen soll weiterhin erlaubt sein. Medienberichten zufolge möchte der Bund die betroffene Branche finanziell unterstützen. Finanzminister Olaf Scholz beziffert die finanzielle Unterstützung zwischen sieben bis zehn Millionen Euro.

Theater, Kino, Oper und Sporteinrichtungen müssen vorübergehend schließen

Von der Schließung betroffen sind auch Freizeiteinrichtungen wie Theater, Kino, Opern, Konzerthäuser, Freizeit- und Amateursportbetriebe. Ausgenommen ist der Individualsport. Die Regelung wird deutschlandweit ab dem 2. November gelten und bis Ende des Monats andauern.

Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoostudios müssen schließen

Im Bereich Körperpflege müssen im November Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoostudios schließen. Friseursalons hingegen dürfen unter den bestehenden Hygienevorschriften geöffnet bleiben. Medizinische Behandlungen wie Physiotherapien sollen weiter möglich sein.

Groß- und Einzelhandel dürfen weiter öffnen

Groß- und Einzelhandel sollen weiter offen bleiben. Medienberichten zufolge einigten sich die Länderchefs mit der Kanzlerin darauf, dass sich in den Geschäften ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhalten darf.

Schulen und Kindergärten sollen nicht schließen

Trotz steigenden Infektionszahlen sollen Schulen und Kita weiterhin über den November geöffnet bleiben. Darauf einigten sich Bund und Länder bei den aktuellen Beratungen.

Kontaktbeschränkungen gelten ab Montag

Ab dem kommenden Montag (02. November) sollen sich maximal zehn Personen aus zwei Haushalten im Freien treffen dürfen. Kontakt-Verstöße werden von Ordnungshütern sanktioniert. Zudem werden Bürger dazu aufgefordert auf unnötige, private Reisen zu verzichten. Dies würden auch Besuche von Verwandten mit einschließen. Aufgrund der steigenden Infektionszahlen sei es notwendig, die sozialen Kontakte in der Bevölkerung erheblich zu reduzieren. Unter anderem sei das Ziel, bis Weihnachten lockere Kontaktregelungen einführen zu können.

Homeoffice soll ermöglicht werden

Zudem fordern Bund und Länder die Unternehmen dazu auf, Homeoffice zu ermöglichen, wenn dies umsetzbar ist.

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