Do., 17.12.2020 , 19:03 Uhr

Corona-Pandemie in Stadt & Landkreis Hof: Impfung soll am 27. Dezember starten

Neue Corona-Fälle in einem Gymnasium und in einem Seniorenheim

Wie das Landratsamt am Donnerstag (17. Dezember) mitteilte, wurden am Johann-Christian-Reinhart-Gymnasium in Hof zwei weitere Corona-Fälle bekannt. Dabei handelt es sich um zwei Schüler der Jahrgangsstufe Q12. Die gesamte Klasse befindet sich seit dem Wochenende in Quarantäne. In der Hospitalstiftung Seniorenhaus am Unteren Tor in Hof wurden ebenfalls zwei weitere Corona-Fälle verzeichnet. Hier wurden ein Mitarbeiter und ein Bewohner positiv getestet. Insgesamt sind dort aktuell 34 Covid-19-Fälle bekannt.

Mobile Impfteams zuerst im Einsatz

Unterdessen gehen Stadt und Landkreis Hof davon aus, dass nach der Mitteilung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, im Hofer Land die ersten Impfungen am 27. Dezember durchgeführt werden können. Laut Landratsamt wird dies zunächst mit mobilen Impfteams geschehen, da in einem ersten Schritt die Bewohner und Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen geimpft werden. Die jeweiligen Impfungen werden in den Einrichtungen stattfinden. Entsprechende Vorbereitungen wurden von den Behörden eingeleitet. Parallel wird dies auch für die Kliniken von Stadt und Landkreis vorbereitet, damit auch das dortige Personal zeitnah geimpft werden kann.

Über die Reihenfolge der Impfung der Bevölkerung entscheidet die Ständige Impfkommission 

Die Behörden gehen davon aus, dass das Impfzentrum von Stadt und Landkreis Hof in einem zweiten Schritt öffnen wird, und zwar nach dem ersten Impf-Durchlauf in den Alten- und Pflegeheimen sowie in den Kliniken. Über die Reihenfolge der Impfung der Bevölkerung entscheidet die Ständige Impfkommission (STIKO). Zu dem Personenkreis der höchsten Priorisierungsstufe gehören neben Bewohnern von Senioren- und Pflegeheimen das Personal im ambulanten und stationären Altenpflegebereich, die Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen, sowie Personen über 80 Jahren.

Stadt Hof erlässt neue Allgemeinverfügung

Aufgrund der weiterhin hohen 7-Tage-Inzidenzwerte in der Stadt Hof Oberbürgermeisterin Eva Döhla am Donnerstag (17. Dezember) eine neue Allgemeinverfügung unterzeichnet. Diese ist ab Samstag (19. Dezember) bis zum Ablauf des 23. Dezember 2020 gültig.

Unterschiede zur Allgemeinverfügung vom 10. Dezember

Die Besuchsregeln in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, wurden ergänzt. Der Besuch ist weiterhin nur zur Begleitung Sterbender und zur Wahrnehmung des Sorgerechts erlaubt. Alle Besucher müssen nun einen aktuellen, negativen Corona-Test vorlegen. Das Testergebnis darf bei einem POC-Antigen-Schnelltest maximal 48 Stunden, bei einem PCR-Test höchstens drei Tage alt sein.

Neu ist auch, dass nun zusätzlich zum Genuss von Alkohol im öffentlichen Raum, der in der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt wird, auch die Abgabe von alkoholischen Getränken verboten ist.

Schulen und Kindertagesstätten bleiben geschlossen. Allerdings regelt dies nun nicht mehr die Allgemeinverfügung, sondern die 11. Bayerische Infektionsmaßnahmenverordnung.

UPDATE zu dieser Allgemeinverfügung:

In der Allgemeinverfügung vom 17. Dezember 2020 hat die Stadtverwaltung eine Passage konkretisiert: „Verwandte in gerader Linie und auch Geschwister können besucht werden.“

 

 

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