Fr, 18.12.2020 , 17:10 Uhr

Stadt Hof: Neue Allgemeinverfügung zum Verhalten an Silvester & Neujahr

Feuerwerk auf Straßen und Plätzen untersagt, auf denen die Maskenpflicht besteht

Die Stadt Hof hat eine neue, von der Oberbürgermeisterin Eva Döhla unterzeichnete, Allgemeinverfügung erlassen. Auf allen Straßen und Plätzen, auf denen bereits das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben ist, ist es am 31. Dezember 2020 und am 01. Januar 2021 untersagt, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 im Sinne von § 3a des Sprengstoffgesetzes mit sich zu führen und abzubrennen. In die Kategorie F2 fallen Feuerwerkskörper wie zum Beispiel Raketen, Batterien oder Knallkörper.

Auf folgenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen besteht Maskenpflicht und dort ist der Konsum von Alkohol während der Sperrstunde untersagt (siehe Übersichtskarte):

Weitere Corona-Fälle in Stadt und Landkreis Hof

Im Wohn- und Pflegeheim Gut Münchenreuth in Feilitzsch konnten im Rahmen einer Reihentestung Folgefälle festgestellt werden. Zehn Bewohner und zwei Mitarbeiter wurden hier positiv auf Covid-19 getestet. Vor Ort sind aktuell 33 positive Fälle bekannt. Im Haus am Klosterhof der Diakonie Hochfranken in Hof gab es drei weitere Corona-Fälle. Da einige Personen aus der Quarantäne entlassen werden konnten, sind in dieser Einrichtung derzeit zwölf Personen positiv gemeldet. Im Seniorenheim der AWO Haus Kamilla in Hof wurde ein weiterer Mitarbeiter positiv getestet. Die Gesamtfallzahl erhöhte sich auf neun Betroffene. Außerdem wurde im Seniorenheim am Rosenbühl in Hof ein weiterer Fall bekannt. Hier stieg die Fallzahl auf 26.

UPDATE zur Allgemeinverfügung vom Donnerstag:

In der Allgemeinverfügung vom 17. Dezember 2020 hat die Stadtverwaltung am Freitag eine Passage konkretisiert: „Verwandte in gerader Linie und auch Geschwister können besucht werden.“

 

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