Do, 22.10.2020 , 10:44 Uhr

Behörden stellen Ermittlungen ein: Fall Peggy wird zum "Cold Case"!

Verfahren eingestellt: Keine hinreichenden Beweise gegen Manuel S.

Im Mordfall Peggy hat die Staatsanwaltschaft Bayreuth jetzt - rund 19 Jahre nach dem damaligen Verschwinden des Mädchens - die Ermittlungen eingestellt. Dies gaben jetzt die Behörden, die sich umfassend mit dem Fall auseinandersetzten, am Donnerstag (22. Oktober) bekannt. Der Fall um das ermordete neunjährige Mädchen aus Lichtenberg (HO) wird damit zu einem sogenannten "Cold Case".

Keine hinreichenden Beweise gegen Manuel S.

Laut den ermittelnden Behörden liegen keine hinreichenden Beweise dafür vor, dass Manuel S. allein oder zusammen mit einer anderen Personen Peggy Knobloch sexuell missbraucht und anschließend getötet hat, um die Sexualstraftat zu verdecken. Bestehen bleibt lediglich der dringende Tatverdacht gegen den Beschuldigten hinsichtlich des Verbringens der Leiche. Würde isoliert betrachtet der Tatbestand der Strafvereitelung in Betracht kommen, wäre dieser aber bereits verjährt. Das Verfahren wurde daher mit Verfügung vom 16. Oktober 2020 eingestellt.

Der Ermittlungskomplex „Peggy“ vollständig beendet

Damit endet nach nunmehr über 19 Jahren ein komplexes Ermittlungsverfahren, das überregional hohe Aufmerksamkeit erfuhr und wiederholt im Blick der Öffentlichkeit stand.

450 gefüllte Aktenordner

Die zahlreichen Beamten der Sonderkommissionen und die Staatsanwaltschaften Hof und Bayreuth haben über Jahre unermüdlich alle Möglichkeiten ausgeschöpft, das Verbrechen aufzuklären. Sie arbeiteten an rund 6.400 Ermittlungsspuren, gingen hunderten Hinweisen nach und führten insgesamt zirka 3.600 Vernehmungen durch. Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen wurden zudem etwa 250 Gutachten durch unterschiedlichste Spezialisten erstellt. Letztendlich umfassen die gesamten Ermittlungen rund  450 Aktenordner. Der Ermittlungskomplex „Peggy“ mit allen Verfahren ist nun vollständig beendet - so das Polizeipräsidium Oberfranken am Donnerstag (22. Oktober 2020).

Der Aktuell-Beitrag zum "Fall Peggy" vom 22. Oktober 2020

Bayreuth: Staatsanwaltschaft erklärt "Fall Peggy" für beendet

Gemeinsames Statement von Polizei und Staatsanwaltschaft

Bayreuth: Ermittlungen im Mordfall Peggy offiziell eingestellt

Die Historie zum Fall Peggy

Neunjährige verschwindet im Mai 2001

Am 7. Mai 2001 verschwand die Peggy Knobloch spurlos. Zuletzt wurde das Mädchen am Henri-Marteau-Platz in Lichtenberg von mehreren Zeugen gegen 13:24 Uhr lebend gesehen, von da an verlor sich ihre Spur. Es bestand der Verdacht eines Sexual- und Tötungsdelikts.

Ulvi K. in einem Indizienprozess freigesprochen

Die Ermittlungen führten zunächst zur Beschuldigung des zur Tatzeit 24-jährigen Ulvi K.. Er wurde im April 2004 am Landgericht Hof in einem Indizienprozess wegen Mordes an Peggy Knobloch zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt.

Wiederaufnahme des Verfahrens und Freispruch für K.

Im April 2013 beantragte der Verteidiger von K. die Wiederaufnahme des Verfahrens. Er beschränkte den Antrag auf die Verurteilung wegen des Mordes an Peggy Knobloch. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus war allerdings nicht der Gegenstand des Wiederaufnahmeantrags. Im Mai 2014 wurde K. am Landgericht Bayreuth vom Mordvorwurf freigesprochen.

Sterbliche Überreste von Peggy gefunden

Im Sommer 2016 wurden in einem Waldstück in der Nähe von Rodacherbrunn (Thüringen), etwa 16 Kilometer von Lichtenberg entfernt, die sterblichen Überreste des Mädchens gefunden. Der Fund führte zur Wiederaufnahme der Ermittlungen.

Sonderkommission eingerichtet

Der Umfang des Falls erforderte die Einrichtung einer Sonderkommission mit einem außergewöhnlich hohen personellen, materiellen und finanziellen Aufwand. Zudem bezogen die Beamten auch wissenschaftliche Disziplinen ein, die außerhalb üblicher Ermittlungsroutine stehen, wie beispielsweise Gutachten zur Auswertung von Torf-, Pollen- und Farbpartikelspuren.

Manuel S. gerät in den Fokus der Ermittlungen

Die Summe der Erkenntnisse aus den Untersuchungen der am Fundort gesicherten Spuren sowie die Neubewertung bereits bestehender polizeilicher Feststellungen rückten den im Tatzusammenhang bereits früher einmal beschuldigten Manuel S. in den Fokus. Dieser war zur Tatzeit - im Alter von 24 Jahren - in Lichtenberg wohnhaft. Ermittlungen ergaben, dass sich der Beschuldigte im Tatzeitraum ohne ein gesichertes Alibi in Lichtenberg aufhielt und Arbeiten durchführte, die mit den am Leichenablageort gefundenen Spuren in Beziehung standen. Peggy Knobloch befand sich zum Zeitpunkt ihrer letzten Sichtung in unmittelbarer Nähe des Hauses des Beschuldigten.

Geständnis und Widerruf von S.

Im Zusammenhang mit den Ermittlungsmaßnahmen führten die Beamten im September 2018 die Vernehmung von S. durch. Hierbei gab er zu, am Tag des Verschwindens von Peggy mit seinem Pkw in Lichtenberg unterwegs gewesen zu sein, als ihn ein ihm namentlich bekannter Mann angehalten habe. In einem Bushäuschen in der Poststraße, so gab der Beschuldigte an, will er das leblose Mädchen von dem Mann übernommen haben. Er habe noch versucht, es zu beatmen. Weiter gab er an, dass er das Opfer in eine rote Decke gewickelt, in den Kofferraum seines Fahrzeugs gelegt und dann in einem Waldstück in Thüringen - dem späteren Fundort - abgelegt habe. Er ergänzte, dass er wenige Tage später den Schulranzen des Mädchens und deren Jacke bei sich zu Hause verbrannt habe. Er bestritt jedoch, Peggy Knobloch getötet zu haben. Später widerrief er das Geständnis über den Transport der Leiche. Sein Rechtsanwalt erhob zudem schwerwiegende Vorwürfe gegen die Ermittler. Gegen den Beschuldigten erließ das Amtsgericht Bayreuth Mitte Dezember 2018 einen Untersuchungshaftbefehl, den es am 24.12.2018 jedoch wieder aufhob.

Beschluss der 3. Strafkammer am Landgericht Bayreuth

Die 3. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth stellte mit Beschluss aus dem Februar 2019, mit dem die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Bayreuth gegen die Aufhebung des Haftbefehls verworfen wurde, fest, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen von verbotenen Vernehmungsmethoden oder eines Verwertungsverbotes hinsichtlich der Aussagen des Beschuldigten festzustellen seien. Das Geständnis über den Transport und Ablage von Peggy Knobloch im Wald bei Rodacherbrunn durfte somit verwertet werden. Die Kammer bejahte gleichzeitig den dringenden Tatverdacht, dass Manuel S. zumindest an dem Transport der Leiche von Peggy Knobloch beteiligt gewesen war. Einen dringenden Tatverdacht der Beteiligung an der Tötung von Peggy Knobloch verneinte die Kammer jedoch.

S.  kann Täterschaft oder Beteiligung in dem Fall nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden

Anschließend tätigte die Sonderkommission nochmals intensive Ermittlungen, die Ende 2019 abgeschlossen und der Staatsanwaltschaft zur weiteren Entscheidung vorgelegt wurden. Die abschließende Bewertung durch die Staatsanwaltschaft Bayreuth führte zu dem Ergebnis, dass dem Beschuldigten Manuel S. eine Täterschaft oder Beteiligung an der Herbeiführung des Todes der Peggy Knobloch nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden kann. Voraussetzung für die Erhebung der Anklage ist ein hinreichender Tatverdacht, auf dessen Grundlage die Verurteilung des Beschuldigten mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein muss.

Nur Indizien ermittelt

Es wurden zwar zahlreiche Indizien ermittelt, die auf eine Tatbeteiligung von Manuel S. hindeuten, weder die objektive Spurenlage noch die verwertbaren Angaben des Beschuldigten oder sonstige Beweismittel gestatten allerdings einen hinreichend sicheren Nachweis der Beteiligung an der Tötung von Peggy Knobloch.

Todesursache von Peggy kann nicht mehr ermittelt werden

Aufgrund des Zustandes der sterblichen Überreste des Mädchens nach einer Liegezeit 15 Jahren, in dessen Folge bereits viele Spuren unwiederbringlich verloren gegangen waren, ließ sich die Todesursache nicht mehr feststellen. Zeugen, die das Geschehen beobachtet haben, konnten nicht ermittelt werden.

Gutachten über Ulvi K.

Allein die Angaben des Beschuldigten Manuel S. und des freigesprochenen Ulvi K. stehen zur Verfügung. Manuel S. bestreitet, Peggy Knobloch getötet zu haben. Ulvi K. gab in seinen zahlreichen Vernehmungen unterschiedlichste Einlassungen und Tatversionen an, die er jeweils dem Verfahrensstand anpasste. Ein bezüglich der Aussagen eingeholtes Gutachten eines Fachpsychologen für Rechtspsychologie zu deren Wahrheitsgehalt kommt zu dem Ergebnis, dass es auszuschließen ist, dass seinen Schilderungen auch nur annähernd eine hinreichende Zuverlässigkeit und Glaubhaftigkeit attestiert werden kann. Dafür wären die Widersprüchlichkeiten in seinen Aussagen und die Fluktuationen seiner Angaben zu hoch.

„Peggy“ wird zu einem Cold Case

Somit liegen keine hinreichenden Beweise gegen Manuel S. oder etwaige Komplizen vor. In Sachen Transport der Leiche ist der Tatbestand der Strafvereitelung bereits verjährt. Das Verfahren wurde daher mit Verfügung vom 16. Oktober 2020 eingestellt.

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