Am Montag (29. März) erreichte die Stadt Bamberg den dritten Tag in Folge eine 7-Tages-Inzidenz über 100. Ab Mittwoch (31. März) gelten deshalb wieder strengere Regeln und die Ausgangssperre von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr laut der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung. Dies teilte die Stadtverwaltung mit.
Stärkere Kontaktbeschränkungen ab Mittwoch
Wie die Stadtverwaltung mitteilte, darf man ab Mittwoch nur noch zu maximal einer Person Kontakt haben, die nicht dem eigenen Haushalt angehört. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Zulässig ist zudem die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
Geltung einer nächtlichen Ausgangssperre von 22:00 bis 05:00 Uhr
Von 22:00 bis 05:00 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung in Bamberg ab dem kommenden Mittwoch untersagt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn ein triftiger Grund vorliegt.
Einschränkungen beim Einzelhandel
Generell ist die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr laut Mitteilung aus dem Rathaus untersagt. Die Abholung vorbestellter Waren („Click & Collect“) bleibt möglich. Für Kundinnen und Kunden gilt eine FFP2-Maskenpflicht, das Personal trägt eine Mund-Nasen-Bedeckung. Die Geschäfte müssen Sorge tragen, dass Ansammlungen von Kunden vermieden werden. Waren zur Abholung dürfen nur an einem entsprechenden Schalter oder außerhalb des Ladengeschäfts platziert werden. Verkaufsräume dürfen nicht für die Kundschaft geöffnet werden.
Folgende Läden dürfen aktuell unabhängig vom Inzidenzwert geöffnet bleiben:
Abgabe von Speisen und Getränken zum Mitnehmen
Eingeschränkte Sportausübung
Zulässig ist ab dem 31. März nur noch ein kontaktfreier Sport unter freiem Himmel und unter Beachtung der Kontaktbeschränkung. Die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.
Einschränkungen bei außerschulischer Bildung und Musikschulen
Angebote der beruflichen Aus-, Fort-, und Weiterbildung sind in Präsenzform untersagt. Davon ausgenommen sind Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks. Untersagt sind weiterhin Angebote der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsgesetz und vergleichbare Angebote anderer Träger sowie außerschulische Bildungsangebote. Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt.
Schließung von Kulturstätten
Neben Theatern, Konzerthallen, Bühnen, Kinos und ähnlichen Einrichtungen sind nun auch Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten geschlossen. Büchereien und Archive bleiben geöffnet, so die Stadtverwaltung
Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot unabhängig vom Inzidenzwert
Im öffentlichen Raum der Domstadt gelten unabhängig vom Inzidenzwert nach wie vor die Corona-Schutzmaßnahmen. Dazu zählen auch die Maskenpflicht und das Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt. Hier bittet die Stadt Bamberg dringend, sich insbesondere auch bei schönem Wetter im Bereich der Oberen und Unteren Brücke und der Kettenbrücke an die Abstandsregeln und die Maskenpflicht zu halten.