Aufgrund der weiter steigenden Corona-Zahlen und der hohen Belegung der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten werden in Bayern
die geltenden Beschränkungen erneut verlängert und präzisiert. Dies wurde am Dienstag (13. April) bei einer Sitzung des bayerischen Ministerrates beschlossen.
Folgende Maßnahmen beschlossen oder angepasst
Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und die Einreise-Quarantäneverordnung wurden bis einschließlich 9. Mai 2021 verlängert. Inhaltlich passte die Staatsregierung folgende Punkte an
Eltern werden bei der Kindertages- und Mittagsbetreuung weiter entlastet
Die Staatsregierung beschloss am Dienstag zudem eine weitere Verlängerung der Entlastung von Eltern mit Kindern in der Kindertages- und Mittagsbetreuung. Wie schon in den Monaten Januar bis März werden die Elternbeiträge auch für April und Mai 2021 ersetzt, wenn die Kinder(not)Betreuung an monatlich höchstens fünf Tagen in Anspruch genommen wird. Die Pauschalbeträge orientieren sich hierbei an Erfahrungswerten für moderate und angemessene Elternbeiträge. Dieser Beitragsersatz wird weiterhin zu 30 Prozent von den Kommunen und zu 70 Prozent vom Freistaat Bayern übernommen.
Bundesregierung beschließt bundesweite Notbremse
Unterdessen hat die Bundesregierung eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Dadurch kann jetzt die bundeseinheitliche Notbremse ab einer bestimmten Inzidenz eingeführt werden. Ausgangssperren sollen dann von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr greifen können. Bundeskanzlerin Angela Merkel nannte diese einheitliche Notbremse "überfällig". Der Bundestag und der Bundesrat muss die Gesetzesvorlage noch passieren. Weiterhin wurde die Verpflichtung für Arbeitgeber auf den Weg gebracht, ihren Beschäftigten vor Ort im Präsenzbetrieb einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten.