Di, 11.05.2021 , 18:11 Uhr

7-Tage-Inzidenz unter 100: Landkreis Kulmbach gibt Lockerungen ab Freitag bekannt

Außengastronomie muss aber noch geschlossen bleiben

Trotz 24 neuer Corona-Fälle am Dienstag (11. Mai) blieb der Landkreis Kulmbach den fünften Tag in Folge unter dem Inzidenzwert von 100. Damit treten laut Landratsamt ab Freitag (14. Mai) Lockerungen in Kraft. So gilt ab diesem Tag:

Kontaktbeschränkungen

Es dürfen sich zwei Hausstände mit maximal fünf Personen sowie der dazugehörigen Kinder unter 14 Jahren treffen.

Nächtliche Ausgangssperre

Die nächtliche Ausgangssperre von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr des Folgetages entfällt.

Einzelhandel

Im Einzelhandel gilt weiterhin Click & Meet mit einer Erhebung der Kontakte. Ein negativer Test ist aber nicht mehr notwendig.

Dienstleistungen

Die Ausübung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, ist mit Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung zulässig. Es ist sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand (1,5 Meter) zwischen den Kunden eingehalten werden kann. Weiter ist sicherzustellen, dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 Quadratmeter für den 800 Quadratmeter übersteigenden Teil der Verkaufsfläche. Für Kunden und Begleitpersonal besteht FFP2-Maskenpflicht, es sei denn die Art der Leistung lässt das nicht zu. Das Personal muss eine medizinische Gesichtsmaske im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen tragen. Ein negativer Test ist (nicht) mehr notwendig.

Schulen

Es findet Präsenzunterricht an allen Schulen statt, soweit dabei der Mindestabstand durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Sonst findet ein Wechselunterricht statt.

Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

Die Betreuungsangebote können öffnen, wenn die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).

Außerschulische Bildung, Musikschulen, Fahrschulen

Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Erwachsenenbildung und vergleichbare Angebote sind in Präsenzform zulässig, wenn ein Mindestabstand gewahrt ist. Soweit dieser nicht zuverlässig eingehalten werden kann, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen, sowie bei Präsenzveranstaltungen am Platz besteht eine FFP2-Maskenpflicht. Instrumental- und Gesangsunterricht darf als Einzelunterricht in Präsenzform erteilt werden. Dabei ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Soweit und solange das aktive Musizieren ein Tragen der Maske zulässt, gilt für das Lehrpersonal eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, für Schülerinnen und Schüler gilt die FFP2-Maskenpflicht.

Kultur

Museen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten dürfen mit Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung öffnen. Ein negativer Test ist nicht notwendig. Für die Besucher besteht FFP2-Maskenpflicht.

Sport

Ein kontaktfreier Sport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten ist erlaubt. Zusätzlich ist es erlaubt, dass unter freiem Himmel 20 Kinder unter 14 Jahren zusammen Sport machen.

Freizeiteinrichtungen

Fitnessstudios können im Freien betrieben werden.

Weitere Öffnungen frühestens ab Samstag

„Weitere Öffnungen, etwa der Außengastronomie, können frühestens zum Samstag (15. Mai) möglich werden“, erläuterte der Leiter des Krisenstabs Oliver Hempfling. Dazu bedürfe es einer Genehmigung des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Diese wiederum hängt davon ab, ob die Inzidenz auch die nächsten Tage stabil unter 100 bleibt.

 

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