Fr., 21.05.2021 , 10:35 Uhr

Corona-Lockerungen: Diese Regelungen gelten ab Freitag im Landkreis Hof

Inzidenz weiterhin stabil unter 100

Der 7-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Hof liegt auch am Freitag (21. Mai) stabil unter der Marke von 100. Das Robert-Koch-Institut gibt ihn am heutigen Tag mit 70,7 an. Damit treten ab dem heutigen Tage im Landkreis folgende weitere Öffnungsschritte sowie Lockerungen in Kraft:

Übernachtungsangebote

Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, sind auch zu touristischen Zwecken zulässig. Im Rahmen des Übernachtungsangebots sind gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen erlaubt. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen Testnachweis verfügen.

Touristischer Verkehr

Der Betrieb von touristischen Bahnverkehren, touristischen Reisebusverkehren sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen ist unter der Voraussetzung eines Testnachweises gestattet.

Kulturveranstaltungen

Die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucherinnen und Besucher ist mit einem Testnachweis gestattet.

Proben

Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist, sind gestattet.

Sport

Kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel ist mit Testnachweis gestattet. Außerdem erlaubt sind:

Freibäder

Die Öffnung von Freibädern für Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis und nach vorheriger Terminbuchung ist erlaubt.

Öffnungen ausschließlich für den Landkreis Hof

Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die genannten Lockerungen zunächst ausschließlich für den Landkreis Hof gelten. Für die Stadt Hof gelten derzeit weiterhin die Regelungen für Inzidenzen zwischen 100 und 150. Bleibt der Inzidenzwert in der Stadt Hof weiterhin unter 100 (aktuell: 80,7), können hier ab Mittwoch (26. Mai) Lockerungen in Kraft treten. Alle Regelungen in Stadt und Landkreis Hof im Überblick finden Sie auch auf der Landkreis-Homepage.

 

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