Di, 04.05.2021 , 14:58 Uhr

Corona-Pandemie in Bayern: Vollständig Geimpfte erhalten Grundrechte zurück

Erleichterungen für die Außengastronomie, Tourismus, Kunst und Kultur sowie Sport

Am Dienstag (04. Mai) fand unter der Leitung von Ministerpräsident Markus Söder eine weitere Sitzung des Bayerischen Ministerrates zum Thema "Corona-Pandemie" statt. Aus Sicht der Staatsregierung müssen vollständig geimpfte Personen und Genesene ihre Grundrechte wieder weitergehend ausüben können, da von ihnen weniger Ansteckungsrisiken ausgehen.

Geimpfte und Genesene werden negativ Getesteten gleichgestellt

Vor diesem Hintergrund hat die Staatsregierung in München am heutigen Tag beschlossen, dass Bayern ab dem 06. Mai – und damit früher als der Bund – vollständig Geimpfte und Genesene in vollem Umfang negativ getesteten Personen gleich. Die Erleichterungen von Geboten und Verboten, insbesondere im Bereich der Zusammenkünfte, der allgemeinen Kontaktbeschränkung, der Ausgangssperre, der Quarantänepflichten und des Sports, werden im Freistaat somit schon am Donnerstag umgesetzt.

Mehr Freiheiten für Geimpfte und Genesene

Für die Betroffenen fallen somit die Kontaktbeschränkungen weg. Bei der maximal erlaubten Anzahl von Kontakten werden sie außen vor gelassen. Weiterhin entfällt die nächtliche Ausgangssperre. Bereits jetzt sind im Freistaat vollständig Geimpfte von einer Testpflicht im Einzelhandel ausgenommen. Ebenso gilt für sie nicht mehr die Quarantäne-Pflicht nach einer Rückkehr aus Risikogebieten. Die besonderen Schutzmaßnahmen zugunsten vulnerabler Gruppen (Alten- und Pflegeheime etc.) bleiben hiervon unberührt, ebenso die "AHA-L Hygieneregeln".

Nächtliche Ausgangssperre bis Juni verlängert

Die Regelungen über die nächtliche Ausgangssperre gelten bis zum 6. Juni 2021 unverändert fort. Ab dem 7. Juni wird für die nächtliche Ausgangssperre in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz größer 100 die bundesrechtliche Regelung übernommen.

Erleichterungen für die Außengastronomie, Kultur und Sport

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 beziehungsweise unter 50 können die örtlichen Behörden ab dem 10. Mai Erleichterungen für die Außengastronomie (Öffnung bis 22:00 Uhr), für Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und Sport zulassen. Die zuständigen Ministerien sollen zudem ein Konzept erarbeiten, welches die Möglichkeit von Auftritts- und Proben-Möglichkeiten für Laien- und Amateurensembles in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 vorsieht.

Touristische Angebote wieder erlaubt

Touristische Angebote werden in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 ab Freitag (21. Mai) wieder zugelassen. Dazu zählen Hotels, Ferienwohnungen und -häuser sowie Campingplätze. Weiterhin soll vom Gesundheitsministerium ein Konzept erarbeitet werden,  welches unter anderem Terminvereinbarungen, Tests und Hygienemaßnahmen beinhaltet. Das Wirtschaftsministerium plant unterdessen die Entwicklung eines Tourismus-Programms zur Überwindung der Folgen der Corona-Krise. Dabei soll der Schwerpunkt des befristeten Programms auf der Modernisierung und Zukunftsfähigkeit der Branche liegen, insbesondere der Förderung von Investitionen in Barrierefreiheit, Digitalisierung und Ökologie.

Mehr Präsenzunterricht in Grund- und Förderschulen ab 10. Mai

Ab Montag (10. Mai) findet für die 1. bis 3. Klasse der Grundschulstufe sowie die 5. und 6. Klasse der Förderschule in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 165 der Präsenzunterricht (mit Mindestabstand) oder Wechselunterricht statt. Für die 4. Klasse bleibt es beim bisherigen System.

Mehr Präsenzunterricht an weiterführenden Schule ab 07. Juni

Ab dem 07. Juni wird in Bayern an allen weiterführenden Schulen in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz kleiner 165 Präsenzunterricht (mit Mindestabstand) oder Wechselunterricht zugelassen.

Geschlossene körpernahe Dienstleistungen können öffnen

Ab Montag (10. Mai) werden alle bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungen in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 - unter den bereits heute für Friseure und Fußpfleger geltenden Bedingungen - wieder zugelassen.

Öffnung von Hundeschulen wieder möglich

Hundeschulen werden ebenfalls ab Montag (10. Mai) in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 165 wieder zugelassen.

Pressekonferenz mit Markus Söder

Mehr Grundrechte für Geimpfte: Pressekonferenz mit Markus Söder am 04. Mai
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