Di, 04.05.2021 , 18:00 Uhr

Inzidenzwert unter 100: Diese Regeln gelten in der Stadt Bamberg ab Donnerstag

Stadtverwaltung gibt Lockerungen bekannt

Am heutigen Dienstag (04. Mai) wurde zum fünften Mal in Folge ein 7-Tage-Inzidenzwert von unter 100 in der Stadt Bamberg bilanziert. Folglich können ab Donnerstag (06, Mai) einige Corona-Regelungen gelockert werden. Aktuelle Corona-Zahlen aus den verschiedenen Regionen von Oberfranken gibt es auf unserer Newsseite.

Kontaktbeschränkungen

Im privaten Raum sind Kontakte mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands zulässig, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Ausgangssperre

Die nächtliche Ausgangssperre von 22:00 bis 05:00 Uhr wird aufgehoben.

Einzelhandel und Dienstleistungen

Neben den bereits bisher geöffneten Geschäften des täglichen Bedarfs können die sonstigen Geschäfte des Einzelhandels mit Terminshopping („Click & Meet“) und einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche öffnen. Die Vorlage eines negativen Testergebnisses ist nicht mehr erforderlich. Für Friseure und Fußpflege gilt eine Maskenpflicht für das Personal sowie FFP2-Maskenpflicht für die Kunden, Terminreservierung und eine Kontaktdatenerhebung. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen Tests hingegen entfällt.

Sport

Kontaktfreier Sport ist mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich, Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Sportanlagen.

Schulen und Kindertagesstätten

Präsenzunterricht in Schulen kann wieder dort stattfinden, wo ein Mindestabstand durchgehend eingehalten werden kann. Andernfalls findet in den Schulen Wechselunterricht statt. Sofern es die räumlichen und personellen Gegebenheiten zulassen, wird bei Wechselunterricht an Grund- und Förderschulen eine Notbetreuung angeboten. Die Eltern werden jeweils von den Schulen über die konkrete Umsetzung informiert. Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie an der Notbetreuung und Mittagsbetreuung ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie sich zwei Mal wöchentlich einem Corona-Test unterziehen. Kitas, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder können von allen Kindern besucht werden. Sie müssen aber in festen Gruppen betreut werden.

Außerschulische Bildung und Musikschule

Angebote der beruflichen Aus-, Fort-, und Weiterbildung sind in Präsenzform zulässig, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand gewahrt ist. Es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen, sowie bei Präsenzveranstaltungen am Platz. Der jeweilige Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten. An der Städtischen Musikschule Bamberg darf der Einzelunterricht in den Instrumentalfächern und im Fach Gesang wieder als Präsenzunterricht durchgeführt werden, allerdings beträgt der Mindestabstand hier 2 Meter.

Kulturstätten

Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten können für Besucher nur nach vorheriger Terminbuchung öffnen. Theater, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen.

Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot unabhängig vom Inzidenzwert

Im öffentlichen Raum gelten unabhängig vom Inzidenzwert nach wie vor die Corona-Schutzmaßnahmen. Dazu zählen auch die Maskenpflicht und das Alkoholverbot in der Innenstadt. Die Stadtverwaltung bittet mit Blick auf das Infektionsgeschehen, sich insbesondere auch bei schönem Wetter im Bereich der Oberen und Unteren Brücke sowie der Kettenbrücke an Abstandsregeln und die Maskenpflicht zu halten.

Verschärfte Regeln wieder möglich

Die Regeln werden laut Stadtverwaltung wieder verschärft, wenn der Inzidenzwert von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten wird. Die Änderungen treten dann zwei Tage später in Kraft.

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