Ab kommenden Montag (18. Januar) sind in Bayern FFP2-Masken im Handel und Nahverkehr Pflicht. Wir berichteten! Die Stadt Bamberg unterstützt diese Maßnahme der Bayerischen Staatregierung, fordert nun aber in einem Schreiben an die Regierung in München eine zügige Zustellung von Gratis-Masken für Hilfsbedürftige.
Fünf FFP2-Masken pro hilfsbedürftige Person gefordert
Nicht alle Menschen können sich die im Vergleich zu einfachen Community-Masken teureren FFP2-Maske leisten. Oberbürgermeister Andreas Starke und Bürgermeister und Sozialreferent Jonas Glüsenkamp forderten die Bayerische Staatsregierung nun in einem Schreiben auf, möglichst zeitnah genügend Masken für Bedürftige zur Verfügung zu stellen. Laut Glüsenkamp werden für Bamberg rund 22.000 Masken benötigt, um von Armut betroffenen Menschen in der Stadtgesellschaft jeweils fünf Masken zur Verfügung stellen zu können.
Die Zulieferung muss rasch erfolgen, sonst laufen wir Gefahr, dass in Bamberg bereits in den nächsten Wochen Menschen faktisch vom Einkauf ausgeschlossen sind.
(Oberbürgermeister Andreas Starke und Sozialreferent Jonas Glüsenkamp)
Eigene Reserve für Hilfsdienste gedacht
Laut Landratsamt verfügt die Stadt zwar über eine kleine Reserve an FFP2-Masken, diese seien jedoch für Hilfsdienste, Feuerwehr und die kritische Infrastruktur gedacht. Sollte der Freistaat nicht rechtzeitig liefern können, will die Stadtspitze dennoch alles dafür tun, um zu gewährleisten, dass niemand vom ÖPNV und dem Einkauf ausgeschlossen werde. Näher ins Detail ging die Behörde dazu aber nicht.
Masken an Hauptpflegepersonen werden verteilt
Das bayerische Gesundheitsministerium unterstützt pflegende Angehörige in der Corona-Pandemie in Bayern mit einer Million FFP2-Schutzmasken. Wir berichteten! Wie das Landratsamt Bamberg am Freitag (15. Januar) mitteilte, können die zugeteilten Masken für den Landkreis ab dem 27. Januar bei der Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung der pflegebedürftigen Person kostenfrei abgeholt werden. Ausgegeben werden drei Masken für die Hauptpflegeperson. Zum Nachweis der Berechtigung muss das Schreiben der Pflegekasse mit der Feststellung des Pflegegrades der pflegebedürftigen Person vorgelegt werden. Detaillierte Informationen über den Ausgabeort sowie den Zeitpunkt erhalten Betroffene über die jeweiligen Gemeinden (Gemeindeblatt, Bekanntmachungstafel, Aushang im Rathaus, Internet).