Die Stadt Bayreuth erzielte am heutigen Dienstag (11. Mai) an nunmehr fünf aufeinanderfolgenden Tagen einen 7-Tage-Inzidenzwert von unter 100. Ab Donnerstag (13. April) treten in der Wagnerstadt somit eine Reihe von Lockerungen in Kraft. Die Stadtverwaltung gab dazu am heutigen Tag einen ausführlichen Überblick:
Nächtliche Ausgangssperre
Die bislang geltende nächtliche Ausgangssperre von 22:00 bis 05:00 Uhr entfällt. Auch die Abgabe von Speisen und Getränken zur Mitnahme ist ohne zeitliche Beschränkung erlaubt.
Öffnung von Ladengeschäften
Die Öffnung von Ladengeschäften ist für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung (Click & Meet) für einen fest begrenzten Zeitraum erlaubt. Hierfür ist kein negativer Corona-Test mehr erforderlich.
Körpernahe Dienstleistungen
Die Ausübung und Inanspruchnahme von sogenannten körpernahen Dienstleistungen (Friseure, Kosmetik-, Tattoo-, Massagestudios, etc.) mit vorheriger Terminreservierung ist zulässig. Ein negativer Corona-Test ist nicht erforderlich.
Kontaktbeschränkungen
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privaten Grundstücken ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei die Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird, gestattet. Die zu den jeweiligen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Geimpfte und genesene Personen bleiben für die Gesamtzahl ebenfalls außer Betracht.
Schulen
In allen Jahrgangsstufen sämtlicher Schularten findet ab Freitag (14. Mai) Präsenz- oder Wechselunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann.
Am Präsenzunterricht darf nur teilnehmen, wer über ein schriftliches oder elektronisches negatives Corona-Testergebnis verfügt oder unter Aufsicht in der Schule einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen hat. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Selbsttest darf höchstens 48 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein. Die Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände besteht weiterhin.
Tagesbetreuungsangebote für Kinder
Die Öffnung von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder ist ab Freitag (14. Mai) erlaubt, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt.
Sport
Im Bereich der Sportausübung und der praktischen Sportausbildung ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt. Auch der Betrieb und die Nutzung von Fitnessstudios ist ebenfalls nur für kontaktfreie Sportausübung und -ausbildung sowie unter freiem Himmel erlaubt.
Außerschulische Bildung, Musikschulen
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, Angebote der Erwachsenenbildung und vergleichbare Angebote anderer Träger sowie sonstige außerschulische Bildungsangebote sind in Präsenzform zulässig, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt ist. Instrumental- und Gesangsunterricht sind als Einzelunterricht in Präsenzform zulässig. Ein negativer Corona-Test ist nicht erforderlich.
Kulturstätten
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können nach vorheriger Terminbuchung besucht werden. Ein negativer Corona-Test ist nicht erforderlich. Die städtischen Museen – einschließlich des Urwelt-Museums Oberfranken – öffnen am Sonntag (16. Mai) anlässlich des internationalen Museumstags.