Stadt und Landkreis Hof haben ihre Allgemeinverfügungen bis einschließlich 21. März verlängert. Dies teilte das Landratsamt am Freitagnachmittag (05. März) mit. Dabei ergeben sich insbesondere folgende Änderungen…
Schulen:
Aufgrund des hohen Inzidenzwerts findet an allen Schulen der Stadt Hof ab Montag (8. März) wieder ein Distanzunterricht statt. Unaufschiebbare Prüfungen von Abschlussklassen können in Präsenzform mit einem Abstand der Prüflinge von mindestens 1,5 Meter durchgeführt werden.
Im Landkreis Hof gilt hinsichtlich der Schulen weiterhin die Regelung des Freistaates Bayern. Bedeutet: Die Abschlussklassen der Gymnasien bleiben im Präsenz- beziehungsweise im Wechselunterricht.
Für die Abschlussklassen aller anderen Schularten sieht der Freistaat Bayern Präsenz- beziehungsweise Wechselunterricht ab dem 15. März 2021 vor. Dies gilt nach aktuellem Stand auch für die Abschlussklassen im Landkreis Hof.
Alten- und Pflegeheime:
Die Testung von Personal in Alten- und Seniorenresidenzen, vollstationären Einrichtungen der Pflege sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wurde neu geregelt. Hintergrund ist, dass die bis dato auf Grund einer Regelung des Freistaates Bayern vorgesehene Testpflicht durch ein Urteil außer Kraft gesetzt wurde.
In Stadt und Landkreis Hof gilt daher: Mitarbeiter der genannten Einrichtungen müssen sich mindestens zwei Mal pro Woche testen lassen. Alle weiteren Regelungen der Allgemeinverfügungen von Stadt und Landkreis Hof gelten weiterhin.