Di, 23.03.2021 , 15:02 Uhr

Lockdown bis 18. April verlängert: Diese Maßnahmen gelten jetzt in Bayern!

"Erweiterte Ruhezeit zu Ostern"

Der verschärfte Lockdown über Ostern in Deutschland ist beschlossene Sache. Darüber einigten sich in der Nacht zum Dienstag (23. März) die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bund-Länder-Treffens. So beschloss man die Verlängerung des Lockdowns bis zum 18. April. Zudem wird das private, öffentliche und wirtschaftliche Leben in Deutschland über Ostern so stark heruntergefahren wie bisher nie zuvor in der Corona-Krise. Am Dienstagvormittag tagte bezüglich der Corona-Entscheidungen der bayerische Ministerrat. Mit Mittag informierten Ministerpräsident Söder, Wirtschaftsminister Aiwanger, Gesundheitsminister Holetschek und Kultusminister Piazolo über die bayerischen Maßnahmen.

Erweiterte Ruhezeit zu Ostern

 

 

Die Tage vom 1. April (Gründonnerstag) bis zum 5. April (Ostermontag) wurden als "Ruhetage" bestimmt. Hier gelten unabhängig von den Inzidenzwerten folgende Regelungen:

Private Zusammenkünfte:

Private Zusammenkünfte sind auf die Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich die Angehörigen eines weiteren Hausstands beschränkt - maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre werden hierbei nicht angerechnet. Paare gelten als ein Haushalt. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 verbleibt es bei der Kontaktbeschränkung auf Angehörige des eigenen Hausstands sowie zusätzlich eine weitere Person.

Ansammlungen:

Ansammlungen im öffentlichen Raum werden für die Zeit grundsätzlich untersagt.

Betriebe / Handel:

Betriebe, Ladengeschäfte, Unternehmen und Behörden bleiben am 1. April (Gründonnerstag) sowie am 3. April (Karsamstag) wie an den Osterfeiertagen geschlossen. Am Samstag öffnet ausschließlich der Lebensmittelhandel.

Gottesdienste:

Die Religionsgemeinschaften werden von Seiten der Politik aufgerufen, religiöse Versammlungen nicht in Präsenz, sondern nur virtuell durchzuführen.

 

 

Beiträge aus Oberfranken Aktuell:

Lockdown bis 18. April verlängert: Stille Corona-Ostern und keine Lockerungen
Bamberg: Reaktionen auf den Oster-Lockdown
Corona-Flash: Aktuelle Zahlen für Oberfranken vom 23. März 2021

Öffnungsschritte über die Osterferien ausgesetzt:

Die nach der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bei stabiler oder rückläufiger Entwicklung des Infektionsgeschehens vorgesehenen weiteren Öffnungsschritte in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von nicht über 100 beziehungsweise 50 in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport bleiben bis zum Ende der Osterferien (12. April 2021) ausgesetzt.

Öffnungsschritte nach dem Ende der Osterferien:

Nach dem Ende der Osterferien werden abhängig von den Inzidenzen weitere Öffnungsschritte in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport erfolgen. Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine 7-Tage-Inzidenz von unter 50 besteht, so gilt:

Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine 7-Tage-Inzidenz von zwischen 50 und 100 besteht, so gilt:

Im Rahmen eines Modellprojekts werden bis zu drei Theater-, Konzert- oder Opernhäuser in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 ausgewählt, um unter strengen Schutz- und Hygienemaßnahmen die Wirksamkeit insbesondere von umfassenden Testkonzepten zu untersuchen.

Einzelhandel nach dem Ende der Osterferien:

Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 100 wird der Einzelhandel geöffnet, unter Geltung der allgemeinen Schutz- und Hygienekonzepte:

Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 100 und 200 gilt für den Einzelhandel zusätzlich:

Modelprojekte in drei Städten nach den Osterferien

Zudem können nach den Osterferien im Rahmen von Modellprojekten drei Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept für die Dauer von 14 Tagen einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung insbesondere eines konsequenten Testregimes zu untersuchen.

Für den Schulunterricht gilt nach den Osterferien:

Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 erfolgt in den Grundschulstufen Präsenzunterricht. Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 50 und 100 erfolgt in allen Klassen Wechselunterricht. In allen Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz größer 100 gilt grundsätzlich Distanzunterricht.

Wechselunterricht gilt aber für folgende Klassen unter folgenden, ergänzenden Infektionsschutzmaßnahmen an den Schulen:

Besuchserleichterung in Alten- und Pflegeheimen:

Ab dem 27. März kann jeder Bewohner einer Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtung wieder mehr als einen Besucher pro Tag empfangen. Die Notwendigkeit eines aktuellen negativen Testnachweises und die übrigen Schutzvorschriften zugunsten der Bewohner bleiben wie bisher bestehen.

Einreisequarantäneverordnung:

Die Einreisequarantäneverordnung wird bis einschließlich 18. April verlängert. Spätestens bis Ende März soll ein einheitliches Vorgehen der Länder vereinbart werden, welche Test- oder Quarantänevorschriften für die Rückkehr aus beliebten Urlaubszielen bestehen sollen, bei denen Urlauber aus zahlreichen Ländern zusammentreffen und sich Covid-19-Varianten leicht verbreiten können.

Kinderbetreuungseinrichtungen:

Für Kinderbetreuungseinrichtungen verbleibt es dagegen bei den bisherigen Regelungen (Schließung mit Notbetreuung ab Inzidenz 100), weil kleinen Kindern weder regelmäßige Tests zugemutet noch von ihnen eigene Vorsichtsmaßnahmen erwartet werden können - so die Begründung.

Kindertagesbetreuung:

Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales soll ein auf sieben Leitlinien basierendes Maßnahmenbündel umzusetzen. Dazu gehören unter anderem:

Förderprogramme für Schulen:

Um die Bildungsgerechtigkeit zu wahren soll das Staatsministerium für Unterricht und Kultus ein dreiteiliges - zeitlich bis zum Halbjahr des Schuljahres 2021/2022 - gestaffeltes Förderprogramm umzusetzen. Dieses umfasst drei Phasen:

Rettungsschirm für die bayerischen Träger und Einrichtungen der Erwachsenenbildung

Die Staatsregierung spannt zudem erneut einen Rettungsschirm für die bayerischen Träger und Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Zuständigkeitsbereich des Kultus-, Landwirtschaft- und Umweltministeriums, die sich in einer akuten wirtschaftlichen Notlage befinden. Durch Ausgleich der Netto-Einnahmeverluste bis zu 50 Prozent für die Dauer der (teilweisen) Betriebsuntersagung zwischen 1. November 2020 und 31. März 2021 sollen Insolvenzen vermieden und der Fortbestand einer flächendeckenden Erwachsenenbildungslandschaft in Bayern gesichert werden. Der Ministerrat beschloss, dass der zusätzliche Mittelbedarf in Höhe von

...vorbehaltlich der Entscheidung des Bayerischen Landtags zum Haushalt 2021!

Kosten für Schnellteststraßen und Schnelltestzentren der Kreisverwaltungsbehörden

Der Ministerrat beschloss weiterhin, dass der Freistaat die Kosten für Schnellteststraßen und Schnelltestzentren der Kreisverwaltungsbehörden vom 1. Januar 2021 bis vorerst einschließlich 30. Juni 2021 übernimmt. Weiterhin sprach sich der Ministerrat aus, die in allen kreisfreien Städten und Landkreisen eingerichteten lokalen Testzentren über den 30. Juni 2021 hinaus zunächst bis 30. September 2021 fortzuführen.

Freistaat treibt Corona-Impfungen weiter voran / Impfstart in bayerischen Arztpraxen im April

Bayern treibt unterdessen die Zahl der Impfungen voran. Zum 1. April soll das bayerische Impfbündnis starten, so dass sich die Bürgerinnen und Bürger auch in Arztpraxen impfen lassen können. Zum bayerischen Impfbündnis gehören die niedergelassenen Ärzte und Apotheker sowie die Landkreise und kreisfreien Städte mit ihren Impfzentren. Die Arztpraxen kommen im April als weitere tragende Säule dazu, um insbesondere Menschen mit Vorerkrankungen besser zu erreichen und frühzeitig mehr Flexibilität in den Impfprozess zu bringen. Hierzu stehen 6.000 Ärzte bereit. Die Belieferung der Arztpraxen soll über den pharmazeutischen Großhandel und die Apotheken erfolgen. Der Großhandel erhält die Lieferungen aus dem Zentrallager des Bundes oder vom Hersteller.

Pressekonferenz von Markus Söder vom Dienstag (23. März)

Corona-Lockdown bis 18. April verlängert: Pressekonferenz mit Ministerpräsident Markus Söder
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