Do., 27.05.2021 , 10:49 Uhr

Vakzin zu stark verdünnt? "Normabweichung" bei Aufarbeitung des Biontech-Impfstoffes in Bayreuth

Knapp 600 Geimpfte erhalten ein Angebot zur Blutabnahme

Am 14. Mai ist es im Impfzentrum an der Johannes-Kepler-Realschule in Bayreuth möglicherweise zu einer „Normabweichung“ bei der Aufbereitung des Impfstoffs von Biontech / Pfizer gekommen. Dies teilte das Landratsamt Bayreuth am Donnerstagvormittag (27. Mai) mit. Die an dem Tag geimpften Personen werden per Brief über den Vorfall informiert. Betroffen sollen rund 600 Geimpfte sein.

Impfstoff zu stark verdünnt?

Das Landratsamt spricht aktuell von einem „Kann“-Geschehen. Bei der täglichen Nachkontrolle stellten die Verantwortlichen vor Ort fest, dass bei sechs von insgesamt 581 Impfungen eine zu starke Verdünnung des Vakzins nicht ausgeschlossen werden konnte. Daher wurde möglicherweise eine zu geringe Impfdosis verabreicht.

Geimpften wird eine Blutentnahme angeboten

Laut Bericht haben die Verantwortlichen anschließend umgehend die zuständigen Behörden informiert. Nach Beratungen mit dem Hersteller, dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), dem Paul-Ehrlich-Institut und anderen Experten steht nun das weitere Vorgehen fest: Den Geimpften vom 14. Mai wird eine Blutabnahme angeboten, bei der ihre Antikörper gegen Covid-19 gemessen werden.

Blutentnahme für erstes Juni-Wochenende geplant

Die freiwillige und kostenlose Blutentnahme ist für das erste Juni-Wochenende geplant. Infolgedessen kann bestimmt werden, welche Personen, die möglicherweise zu stark verdünnte Dosis verabreicht bekommen haben. Diese Personen würden dann umgehend einen neuen Impftermin erhalten. Gesundheitliche Folgen durch eine zu starke Verdünnung des Impfstoffs können ausgeschlossen werden, so das Landratsamt.

Freie Entscheidung, dieses Angebot anzunehmen

Die Entscheidung, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen, liegt laut der Pressemitteilung bei den betroffenen Personen selbst. Bei Nicht-Inanspruchnahme gilt der Impfprozess mit der am 14. Mai erfolgten Zweitimpfung formal als abgeschlossen. Im Falle einer am 14. Mai erfolgten Erstimpfung bleibt der vereinbarte Termin für die Zweitimpfung unverändert.

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